DR. GERHARD-LEBWOHL-STIFTUNG

 

Dr. Gerhard-Lebwohl-Stiftung

Vorstand:
Inge-Lore Lipp
Björn Wolff
Vera Gottschlich

Anschrift:
Dr. Gerhard-Lebwohl-Stiftung
Postfach 33 04 26
14174 Berlin
 
 
Achtung! nachfolgende Adresse nur zur Erfüllung der Impressumspflicht! Keine Besuchsadresse, Keine Übergabe von Schriftstücken:
c/o HHKW Rechtsanwälte
Giesebrechtstr. 15
10629 Berlin
info@lebwohl-stiftung.de
 
Die Stiftung hat KEINE Telefonnummer und keinen Besucherempfang! Anliegen müssen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Aufsichtsbehörde:
Senator für Justiz
Salzburger Str.21-25
10825 Berlin


Mitglied des Stiftungsnetzwerkes Berlin

www.stiftungsnetzwerk-berlin.de

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www.hhkw.net
Datenschutz

 

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Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Menschen dank des medizinischen und sozialen Fortschritts immer älter werden. Nicht jeder ist jedoch körperlich und finanziell in der Lage, im fortgeschrittenen Alter sich selbst zu versorgen und seine grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen.

Diese Lücke zwischen notwendigen persönlichen Bedürfnissen alter Menschen und gesellschaftlichen sowie privaten Möglichkeiten möchte die Stiftung versuchen, nach ihren Gegebenheiten zu füllen.

Die Dr. Gerhard-Lebwohl-Stiftung wurde 2004 gegründet und ist in Berlin ansässig. Zum Gedenken an den Ehemann der Stifterin - den Berliner Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lebwohl - trägt die Stiftung dessen Namen.

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke durch Hilfegewährung für bedürftige alte Menschen ab 65 Jahren. Dazu zählen insbesondere die Stellung von Pflege- und Hilfspersonal sowie die Übernahme von Kosten für Medikamente, ärztliche Behandlungen und Pflegeleistungen für alte Menschen, falls diese nicht von Krankenkassen oder dem Sozialhilfeträger übernommen werden. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus eigenen Mitteln und - soweit ihr diese zur Verfügung gestellt werden - aus Zustiftungen und Spenden von Dritten.

Der Kreis der Empfänger von Zuwendungen aus den Stiftungsmitteln unterliegt den Bestimmungen des § 53 der Abgabenordnung. Vorrangig werden Zuwendungen an Empfänger von Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches (§41 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) gewährt.

Bitte fordern Sie unser Formular für einen Antrag auf Unterstützung per E-Mail oder per Post an. Eine Downloadversion ist hier erhältlich. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise beigefügt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Mit der Benutzung dieser Seite und unseres Formulars willigen Sie in die Datenschutzbestimmungen ein.